LEITLINIEN
Es geht auch ohne uns, aber mit uns einfach besser!
1. Juristische Grundlage unseres Handelns ist § 3 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit vom 12.12.1973 (Arbeitssicherheitsgesetz-ASiG). Weitere formale Grundlage unseres betriebsärztlichen Handelns ist das Arbeitsschutzgesetz vom 7.8.1996 und vor allem die DGUV Vorschrift 2.
2. Das seit über 30 Jahren in Rietberg für die betriebliche Betreuung tätige Werkarztzentrum ist der konkrete regionale Ansprechpartner und kurzfristig erreichbar. Auf jede betriebliche Anfrage wird in der Regel binnen 24 Stunden reagiert.
3. Wir wollen eine Einbindung der betriebsärztlichen Betreuung in ein strukturiertes Gesundheits- und Arbeitsschutzmanagementsystem erreichen und an der fortlaufenden Gestaltung aktiv mitarbeiten. Wir regeln die ärztliche Beratung in allen Fragen des betrieblichen Gesundheitsschutzes.
Durch die Verbindung zu den verschiedenen betrieblichen Führungs- und Arbeitsebenen, den Fachleuten für das Arbeitsschutzmanagement, den Mitarbeitervertretern und natürlich zu den Beschäftigten sowie Erkenntnissen aus regelmäßigen Betriebsbegehungen, Teilbetriebsbegehungen aus besonderem Anlass und Arbeitsplatz- und Arbeitsbereichsanalysen sind wir in der Lage, maßgeschneiderte Konzepte zur Problemlösung zu entwickeln.
Dazu ist das ‚Leitbild Arbeitsmedizin’ des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte - Berufsverband Deutscher Arbeitsmediziner unsere Richtschnur.
Selbstverständlich ist eine aktive Unterstützung bei Bearbeitung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung auf der Grundlage Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung sowie Hilfestellung bei der Wirksamkeitsüberprüfung der nach dem T.O.P. - Prinzip umgesetzten Maßnahmen.
4. Bei den allgemeinen und speziellen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen und den möglichen Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen bieten wir grundsätzlich mehr als die in den einschlägigen Empfehlungen (bspw. berufsgenossenschaftliche Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, ergänzt durch interne Ablaufschemata) geforderten Mindeststandards.
5. Wir initiieren, unterstützen und führen durch geeignete Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung mit individueller Beratung, z.B. Suchtentwöhnung, Physiotherapie, Grippeimpfung etc. Durch den quartalsweise herausgegebenen ‚Rundbrief Werkarztzentrum’ informieren wir Sie anwenderfreundlich zu allen wesentlichen Neuerungen im Bereich des Arbeitsschutzes und stellen Ihnen Aushangvorschläge mit arbeitsmedizinischen Hinweisen für Ihre Mitarbeiter bereit.
6. Neben der Betreuung nach ASiG und neben der betrieblichen Gesundheitsförderung ist ein vertrauensvolles Arzt-Mitarbeiter (ggf.Patient)-Verhältnis Bestandteil des betriebsärztlichen Selbstverständnisses. Dies schließt je nach Bedarf und Einverständnis der von uns betreuten Beschäftigten ausdrücklich die individualmedizinische Beratung in Abstimmung mit Haus- und Fachärzten des Vertrauens ein.
7. Datenschutz und Schweigepflicht werden von allen Mitarbeitern des Werkarztzentrums als ein tragendes Kriterium begriffen und gelebt.
Wir sind einer der führenden Berater in Fragen des
betrieblichen Gesundheitsschutzes in unserer Region.
Der präventive Gedanke zur Gesundheitsförderung ist unser Arbeitsansatz.
Diese Position wollen wir erhalten und ausbauen.